Für viele Menschen ist der Kauf einer Immobilie eine Investition in die Zukunft. Sie möchten hier gemeinsam alt werden, Ihre Kinder und Enkelkinder aufwachsen sehen und im besten Fall sollen auch spätere Generationen hier wohnen.
Wenn Sie Ihre Immobilie im Falle einer Scheidung nicht verkaufen möchten und auch keiner der beiden Ehepartner in dem Eigenheim wohnen bleiben möchte, dann ist eine Schenkung an die gemeinsamen Kinder möglicherweise sinnvoll. Ist das gemeinsame Kind noch minderjährig, bedarf es der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts.
Mit der Schenkung Ihrer Immobilie gehen jedoch auch für den Beschenkten Kosten einher. Für das Haus fallen Grundsteuer und Unterhaltungskosten an. Zudem trägt das Kind dadurch sämtliche Eigentümerverpflichtungen.
Auch die Schenkung eines Eigentümeranteils ist denkbar.