Sachwertverfahren werden vorrangig für eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie Eigentumswohnungen herangezogen. Dieses Verfahren dient hauptsächlich zur Ermittlung des Verkaufspreises für Immobilien, die nicht am Mietmarkt gehandelt werden.
Der Verkaufspreis bemisst sich nach dem Sachwertverfahren anhand des Sachwertes (Herstellungskosten, bzw. Wiederbeschaffungskosten), also den Kosten, die bei einem Neubau des Objektes – nicht der Rekonstruktion – anfallen würden, vermindert durch die bisherige Abnutzung des Objektes.
Die gängigen Kriterien der Immobilienbewertung wie Lage, Größe und Ausstattung, werden ebenfalls berücksichtigt.