Bei dieser Variante verkaufen Sie Ihre Immobilie, jedoch nur unter der Bedingung, dass Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt wird. Sie sind nun nicht mehr Eigentümer der Immobilie, können darin jedoch weiter wohnen bleiben. So wird zwar der Verkaufserlös der Immobilie gemindert, Sie können sich jedoch von dem Geld trotzdem einen angenehmen Lebensabend in der gewohnten Umgebung gestalten.
Bedenken Sie jedoch, dass Interessenten möglicherweise von dieser Vereinbarung abgeschreckt sein könnten, da Sie die Immobilie nach Kauf weder selbst nutzen, noch weitervermieten können.